AGB · B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtiger Hinweis (B2B): Die Software paddocks.plus wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen abgegeben. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Diese AGB regeln insbesondere die Verfügbarkeit der Software, die Haftung des Anbieters sowie die Pflichten des Nutzers zu Datensicherung und eigenverantwortlicher Nutzung. Der Nutzer nimmt sämtliche Regelungen ausdrücklich zur Kenntnis.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der meinhofkind GmbH, Sommers 2b, 87435 Kempten (Allgäu), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten unter HRB 18237 (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Nutzer") im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software „paddocks.plus" (nachfolgend „Software" oder „Dienst").

(2) Die Software wird ausschließlich als webbasierte Anwendung im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS) bereitgestellt. Eine Überlassung der Software auf einem körperlichen Datenträger oder als Download zur Installation auf Systemen des Nutzers erfolgt nicht. Der Nutzer erhält keinen Anspruch auf Herausgabe, Einsicht oder Bearbeitung des Quellcodes.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(5) Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (insbesondere Pensions- und Reitställe, Zucht- und Ausbildungsbetriebe). Der Nutzer bestätigt mit Vertragsschluss verbindlich, dass er die Software ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. § 312 BGB sowie sämtliche Verbraucherschutzvorschriften finden keine Anwendung.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer die Software paddocks.plus über das öffentliche Internet zur Nutzung bereit. Die Software dient der digitalen Betriebsführung von Pferdebetrieben (insbesondere Pensions-, Reit-, Zucht- und Ausbildungsställe).

(2) Der Funktionsumfang umfasst insbesondere die folgenden Module, deren Verfügbarkeit vom gewählten Tarif sowie der jeweils aktuellen Produktversion abhängt:

  • Pferde-Stammdaten, Pferdetagebuch und Gesundheitsdokumentation
  • Box- und Stallverwaltung inkl. Belegungsplanung
  • Anlagen- und Platzbuchungen (Halle, Reitplatz, Führanlage etc.)
  • Futter-, Hufschmied- und Tierarzt-Planung
  • Aufgaben-, Schicht- und Personalmanagement
  • Buchungsanfragen, Einsteller- und Kundenkommunikation
  • Rechnungswesen, Mahnwesen und Finanzauswertungen
  • Dokumenten- und Dateiablage (z. B. Equidenpässe, Verträge)
  • Turnier-, Unterrichts- und Kalenderfunktionen
  • KI-gestützte Assistenzfunktionen (Empfehlungen, Texterkennung, Transkription)
  • Schwarzes Brett, In-App-Benachrichtigungen und Display-Ansichten
  • Datenexport in maschinenlesbaren Formaten

(3) Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung sowie dem gewählten Tarif. Werbeaussagen, Demonstrationen, Testversionen, Roadmaps oder sonstige öffentliche Äußerungen begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie und sind kein Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, anzupassen, zu erweitern, zu reduzieren oder einzelne Funktionen einzustellen, soweit dies aufgrund technischer Notwendigkeiten, regulatorischer Anforderungen, der Einstellung von Drittdiensten oder zwingender wirtschaftlicher Gründe erforderlich ist. Der Anbieter wird den wesentlichen Leistungsumfang nicht ohne sachlichen Grund zum erheblichen Nachteil des Nutzers einschränken. Bei wesentlichen Funktionsreduzierungen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

(5) Die Bereitstellung der Software erfolgt am Übergabepunkt zum öffentlichen Internet (Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums). Der Nutzer ist für die Internetanbindung, die Endgeräte, die clientseitige Software (insbesondere aktuelle Webbrowser) und die Einhaltung der jeweils kommunizierten Systemvoraussetzungen ausschließlich selbst verantwortlich.

(6) Eine Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie im Rechtssinne (§§ 443, 444 BGB) übernimmt der Anbieter nicht.

§ 3 Rechtsnatur des Vertrages

(1) Auf das Bereitstellen der Software finden ergänzend die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Soweit der Anbieter zusätzlich Beratungs-, Schulungs-, Konfigurations- oder Implementierungsleistungen erbringt, gelten hierfür ergänzend die Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter Erfolg wird in Bezug auf solche Leistungen nicht geschuldet.

§ 4 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Nutzers bzw. die Bestellung eines Tarifs (Angebot) und die Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter (Annahme) oder durch Bereitstellung der Zugangsdaten zustande.

(3) Die Registrierung kann durch den Nutzer selbst oder durch einen vom Anbieter eingerichteten Stall-Inhaber (Mandanten-Administrator) erfolgen.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 5 Mandantenfähigkeit und Organisationsstruktur

(1) Die Software ist mandantenfähig. Jeder Stall (Mandant) erhält einen logisch getrennten Datenbereich, der durch Row-Level-Security auf Datenbankebene abgesichert ist.

(2) Der Stall-Inhaber ist berechtigt, weitere Nutzer für seinen Betrieb einzuladen, Rollen zuzuweisen (z. B. Mitarbeitende, Einsteller, externe Dienstleister) und Berechtigungen zu verwalten. Er ist gegenüber dem Anbieter alleiniger Vertragspartner und für sämtliche Handlungen, Unterlassungen und Inhalte aller von ihm autorisierten Nutzer wie für eigenes Handeln verantwortlich.

(3) Der Stall-Inhaber stellt sicher, dass alle von ihm autorisierten Nutzer diese AGB einhalten und die erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind (z. B. Information der betroffenen Mitarbeitenden und Einsteller, ggf. Einbindung von Betriebsräten).

§ 6 Zugangsdaten und Kontosicherheit

(1) Die Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) werden durch den Nutzer bei der Registrierung festgelegt oder durch einen Stall-Inhaber vergeben.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet:

  • seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen,
  • den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind oder ein unbefugter Zugriff auf das Konto erfolgt ist,
  • ein sicheres Passwort zu wählen, das den jeweils kommunizierten Komplexitätsanforderungen entspricht,
  • angebotene zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Mehr-Faktor-Authentifizierung) zu nutzen, sofern verfügbar.

(3) Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, sofern er die unbefugte Nutzung nicht nachweislich nicht zu vertreten hat. Die Beweislast für ein Nichtvertretenmüssen liegt beim Nutzer.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, einer Sicherheitsbedrohung oder einer wesentlichen AGB-Verletzung vorübergehend ohne Vorankündigung zu sperren. Der Anbieter wird den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer und im Umfang des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software über das Internet ein.

(2) Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Anzahl der im jeweiligen Tarif vereinbarten Nutzerlizenzen, Pferdeplätze und Module sowie den Mandanten des Nutzers.

(3) Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt:

  • die Software zu kopieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder anderweitig den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen (insb. § 69e UrhG) erlaubt ist,
  • die Software oder Teile davon Dritten zur Nutzung zu überlassen, weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen oder als Service zu betreiben (kein Sub-SaaS, kein White-Label, kein Service Bureau),
  • die Software für rechtswidrige, sittenwidrige oder zweckfremde Zwecke einzusetzen,
  • Sicherheitsmechanismen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu manipulieren,
  • automatisierte Zugriffe (Scraping, Bots, Crawler) durchzuführen, sofern nicht ausdrücklich über eine offizielle Schnittstelle gestattet,
  • die Software in einer Weise zu nutzen, die die Stabilität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform für andere Nutzer beeinträchtigen könnte (z. B. Lasttests ohne Genehmigung, Penetrationstests, DoS-artige Anfragemuster),
  • die Software für Wettbewerbsanalysen oder zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts zu nutzen.

(4) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Marken, Geschmacksmuster, Know-how und sonstigen geistigen Eigentumsrechte, verbleiben ausschließlich beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Der Nutzer erwirbt außer den in diesen AGB ausdrücklich eingeräumten Rechten keine weiteren Rechte an der Software.

(5) Bei jedem Verstoß gegen die in Abs. 3 genannten Pflichten ist der Anbieter berechtigt, das Nutzungsrecht zu widerrufen und den Zugang fristlos zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt zum öffentlichen Internet (Routerausgang des Rechenzentrums). Geplante Wartungsfenster (siehe Abs. 3) sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (§ 24) bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.

(2) Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit (RTO/RPO) sowie weitergehende Service-Levels werden nicht zugesichert, sofern dies nicht in einem gesondert abgeschlossenen schriftlichen SLA ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Wartungsarbeiten, Updates, Migrationen, Sicherheits-Patches und sonstige technische Änderungen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden. Hieraus resultierende Ausfallzeiten begründen keine Mängel-, Schadensersatz-, Minderungs- oder sonstigen Ansprüche des Nutzers.

(4) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf Umstände außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind, insbesondere:

  • Störungen oder Ausfälle der Internetanbindung des Nutzers oder im öffentlichen Internet,
  • Ausfälle oder Einschränkungen von Cloud-, Hosting-, Datenbank-, KI- oder sonstigen Drittanbieter-Diensten (z. B. Lovable Cloud, AI-Gateway, CDN, Kartendienste),
  • höhere Gewalt im Sinne von § 24 dieser AGB,
  • DDoS-, Hacker- oder sonstige Angriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen,
  • regulatorische oder behördliche Eingriffe.

(5) Etwaige Wartungsfenster werden, soweit planbar, in nutzungsschwache Zeiten gelegt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Für die Nutzung der Software fällt eine Vergütung gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste an. Die Vergütung kann je nach Tarif monatlich oder jährlich erhoben werden.

(2) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Abrechnung erfolgt im Voraus. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Rechnungen werden elektronisch in der Software bereitgestellt und können dort jederzeit als PDF abgerufen werden. Der Nutzer stimmt der elektronischen Rechnungsbereitstellung ausdrücklich zu.

(5) Kommt der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen,
  • eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie sämtliche Beitreibungskosten geltend zu machen,
  • den Zugang zur Software nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist vollständig zu sperren; während der Sperrung besteht die Zahlungspflicht fort,
  • den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum nächsten Vertragsverlängerungszeitraum anzupassen, soweit dies zum Ausgleich von Veränderungen der Kostenbasis erforderlich ist (insbesondere Hosting-, Personal-, Lizenz- und Energiekosten). Bei einer Senkung der genannten Kostenfaktoren wird der Anbieter die Preise in vergleichbarem Umfang reduzieren. Widerspricht der Nutzer einer Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu.

(7) Eine Aufrechnung des Nutzers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht dem Nutzer nur aus demselben Vertragsverhältnis und nur in Höhe unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zu.

§ 10 Kostenlose Testphase und Beta-Funktionen

(1) Der Anbieter kann dem Nutzer eine kostenlose Testphase einräumen, deren Dauer und Funktionsumfang individuell festgelegt werden.

(2) Während der Testphase wird die Software ausdrücklich „as is" ohne jegliche Gewährleistung und ohne Mängelansprüche bereitgestellt. Die Haftung des Anbieters ist während der Testphase – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist während der Testphase vollständig ausgeschlossen.

(3) Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang automatisch deaktiviert, sofern der Nutzer nicht in einen kostenpflichtigen Tarif wechselt. Eingegebene Daten werden nach Ablauf einer Übergangsfrist von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht.

(4) Der Anbieter kann einzelne Funktionen als „Beta", „Preview", „Experimentell", „Vorschau" oder vergleichbar kennzeichnen. Solche Beta-Funktionen werden ohne Gewährleistung, ohne SLA und ohne Mängelansprüche zur Verfügung gestellt. Eine Haftung des Anbieters für Beta-Funktionen ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten beschränkt. Der Anbieter ist berechtigt, Beta-Funktionen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.

§ 11 Daten des Nutzers, Datenhoheit und Eigenverantwortung

(1) Sämtliche Daten, die der Nutzer in die Software eingibt, hochlädt oder über die Software verarbeitet (nachfolgend „Nutzerdaten"), verbleiben im Eigentum bzw. der Rechtsinhaberschaft des Nutzers. Der Anbieter erwirbt an diesen Daten keine über die zur Vertragserfüllung und gesetzlichen Verpflichtungen erforderlichen Rechte hinausgehenden Rechte.

(2) Der Nutzer ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit seiner Nutzerdaten sowie für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer rechtlicher, regulatorischer, vertraglicher und arbeitsrechtlicher Vorgaben (insb. DSGVO, BDSG, BetrVG, ArbZG, TierSchG, AO, HGB, GoBD).

(3) Der Anbieter speichert und verarbeitet die Nutzerdaten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung, der Bereitstellung der Software, der Wahrnehmung berechtigter Interessen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

(4) Eigene Datensicherungspflicht: Der Nutzer ist verpflichtet, seine geschäftskritischen Daten in einer dem Verlustrisiko und der Bedeutung der Daten entsprechenden Weise eigenverantwortlich zu sichern, mindestens einmal monatlich, bei besonders sensiblen oder geschäftskritischen Datenbeständen häufiger. Hierfür stellt der Anbieter geeignete Exportfunktionen bereit (insbesondere Datenexport in maschinenlesbarem Format gemäß Art. 20 DSGVO sowie modulspezifische Exporte als CSV, Excel und PDF). Der Anbieter erstellt zwar zur Aufrechterhaltung des Betriebs eigene Sicherungen; diese dienen jedoch ausschließlich der Wiederherstellung der Plattform und begründen keinen vertraglichen Anspruch des Nutzers auf Wiederherstellung einzelner Datensätze.

(5) Der Nutzer trägt das alleinige Risiko für die Folgen eines Datenverlusts, soweit dieser bei ordnungsgemäßer eigener Datensicherung hätte vermieden oder behoben werden können. Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und mindestens monatlicher Datensicherung durch den Nutzer angefallen wäre.

(6) Der Nutzer darf in der Software keine besonders sensiblen personenbezogenen Datenkategorien im Sinne von Art. 9 oder Art. 10 DSGVO verarbeiten (insb. Gesundheitsdaten natürlicher Personen, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Daten über religiöse oder politische Überzeugungen, strafrechtliche Verurteilungen), sofern dies nicht ausdrücklich in einem schriftlichen Zusatzvertrag vereinbart wurde. Gesundheits- und Behandlungsdaten von Pferden gelten nicht als personenbezogene Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO.

§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Subunternehmer

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers gemäß der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Softwarenutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet (Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Mit Vertragsschluss erkennt der Nutzer den vom Anbieter bereitgestellten Standard-AVV an.

(3) Die Datenspeicherung und -verarbeitung erfolgt grundsätzlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Der Anbieter ist berechtigt, in begrenztem Umfang Subunternehmer (insb. Hosting-, Cloud-, Datenbank-, Support- und KI-Dienstleister) einzusetzen. Eine Liste der eingesetzten Subunternehmer wird im AVV bzw. in der Datenschutzerklärung geführt und kann angepasst werden. Der Nutzer kann einer Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund innerhalb von zwei Wochen in Textform widersprechen; in diesem Fall steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.

(4) Soweit für KI-gestützte oder andere Funktionen eine Datenübermittlung in Drittländer (außerhalb des EWR) erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Kapitel V DSGVO (insb. EU-Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss).

(5) Die Daten verschiedener Mandanten werden durch technische Maßnahmen (Row-Level-Security auf Datenbankebene) strikt voneinander getrennt.

(6) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz der gespeicherten Daten, insbesondere:

  • Verschlüsselung der Datenübertragung mittels TLS,
  • Verschlüsselung gespeicherter Daten (Encryption at Rest),
  • Zugriffskontrolle, Berechtigungs- und Rollenmanagement,
  • regelmäßige Sicherheitsupdates und Patches,
  • Monitoring und Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge,
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff durch Brute-Force-Schutz und Rate-Limiting.

(7) Eine absolute Sicherheit der Datenverarbeitung über das Internet kann technisch nicht gewährleistet werden. Der Anbieter haftet nicht für unbefugte Zugriffe Dritter, sofern er die nach dem Stand der Technik angemessenen Schutzmaßnahmen ergriffen hat.

§ 13 Sicherheitsvorfälle und Meldepflichten

(1) Der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich über bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten („Data Breach"), soweit diese den Nutzer betreffen, gemäß den Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 DSGVO.

(2) Die Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen (Art. 33, 34 DSGVO) verbleiben beim Nutzer als Verantwortlichem.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle, Schwachstellen, Phishing-Versuche oder Missbrauchsfälle dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

§ 14 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer verpflichtet sich:

  • die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen,
  • nur korrekte, vollständige und rechtmäßig erlangte Daten in die Software einzupflegen,
  • keine Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter (insb. Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder Datenschutzrechte) verletzen, gegen geltendes Recht verstoßen, beleidigend, diskriminierend, jugendgefährdend oder anderweitig rechtswidrig sind,
  • keine Schadsoftware (Viren, Trojaner, Würmer etc.) hochzuladen oder zu verbreiten,
  • seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,
  • den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Fehler oder erkannte Schwachstellen zu informieren,
  • die für seinen Betrieb erforderlichen rechtlichen, regulatorischen und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Software (insb. Mitarbeiter- und Einstellerinformation, Mitbestimmung, datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen) eigenverantwortlich zu schaffen und einzuhalten,
  • die Software nicht zur Verarbeitung der in § 11 Abs. 6 genannten besonders sensiblen Datenkategorien zu nutzen.

(2) Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden) frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.

§ 15 Mängelansprüche und Support

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Funktionen erfüllt. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit wird nicht geschuldet.

(2) Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung stellen keinen Mangel dar. Insbesondere stellen folgende Umstände keinen Mangel dar:

  • Fehler oder Einschränkungen, die auf nicht vom Anbieter zu vertretende Ursachen zurückzuführen sind (z. B. fehlerhafte Bedienung, ungeeignete Hardware, fehlerhafte Drittsoftware, Internetstörungen),
  • Abweichungen, die durch Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen entstehen,
  • vorübergehende Funktionsstörungen, die innerhalb angemessener Frist behoben werden,
  • fehlende Funktionen, die in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich zugesichert wurden.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Kenntniserlangung, in Textform unter Beschreibung des Fehlverhaltens und, soweit möglich, der Reproduktionsschritte zu melden. Bei latenten Mängeln beginnt die Frist erst mit positiver Kenntnis des Mangels.

(4) Der Anbieter wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung (Fehlerbehebung, Workaround, Update, Patch, organisatorische Maßnahme) liegt im billigen Ermessen des Anbieters.

(5) Das Recht des Nutzers zur Selbstvornahme oder Mängelbeseitigung durch Dritte ist ausgeschlossen.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen (siehe § 3 Abs. 1).

(7) Der Anbieter stellt dem Nutzer einen technischen Support über die in der Software integrierte Support-Funktion zur Verfügung. Reaktionszeiten und Supportumfang richten sich nach dem gewählten Tarif. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit wird nicht zugesichert, sofern nicht ausdrücklich in einem SLA vereinbart.

§ 16 Haftung und Haftungsausschluss

(1) Die Software wird ohne jegliche über die ausdrücklichen Regelungen dieser AGB hinausgehende ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die ununterbrochene Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Datenintegrität, Betriebssicherheit oder die Nichtverletzung von Rechten Dritter.

(2) Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. Vertrag, Delikt, Verschulden bei Vertragsschluss, Gefährdungshaftung) – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen schriftlichen Garantie (die in diesen AGB nicht übernommen wird),
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), und auch dann beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Diese Haftung ist der Höhe nach auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (a) die vom Nutzer in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung oder (b) EUR 25.000 je Schadensfall, insgesamt höchstens EUR 50.000 je Vertragsjahr.

(5) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung im Übrigen, insbesondere für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten, vollständig ausgeschlossen.

(6) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden – insbesondere entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Betriebsunterbrechung, entgangene Nutzung, frustrierte Aufwendungen, Tierverluste, Personenschäden Dritter, Sach- oder Stallschäden, Imageschäden, Bußgelder oder entgangene Einsparungen – ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für solche Schäden nur, soweit sie zum vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehören, und nur bis zur in Abs. 4 vereinbarten Haftungshöchstgrenze. Die Regelung zum Datenverlust nach Abs. 7 bleibt unberührt.

(7) Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und mindestens monatlicher Datensicherung durch den Nutzer (vgl. § 11 Abs. 4) angefallen wäre. Eine darüber hinausgehende Haftung für Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(8) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für:

  • Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit, Verzögerung, Störung oder eingeschränkten Funktionalität der Software resultieren,
  • Schäden durch Ausfälle oder Fehler von Subunternehmern, Hosting-, Cloud-, KI- oder Kommunikationsdiensten Dritter,
  • Schäden, die auf eine fehlerhafte, unvollständige, verspätete oder unrechtmäßige Dateneingabe oder -nutzung durch den Nutzer zurückzuführen sind,
  • Schäden aus der Nutzung von KI-gestützten Empfehlungen, Prognosen, Berechnungen oder Analysen (vgl. § 20),
  • Personen-, Sach- oder Tierschäden, die im realen Betrieb des Stalls eintreten und nicht unmittelbar durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Anbieters bei Bereitstellung der Software verursacht wurden,
  • Bußgelder, Sanktionen oder Schadensersatzforderungen Dritter, die aus einer schuldhaften Verletzung von Pflichten durch den Nutzer resultieren,
  • Schäden durch unbefugten Zugriff Dritter auf Daten, sofern der Anbieter angemessene Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen hat,
  • Schäden aus der Nichteignung der Software für einen bestimmten Zweck, der nicht ausdrücklich vereinbart wurde,
  • Schäden aufgrund höherer Gewalt im Sinne von § 24.

(9) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies in gleichem Umfang auch für die persönliche Haftung seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

(10) Sämtliche Ansprüche des Nutzers wegen Mängeln und Schadensersatzansprüche verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für: (a) Ansprüche aus Vorsatz im Sinne des § 202 Abs. 1 BGB, (b) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, (c) Ansprüche nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, (d) Ansprüche aus den in Abs. 3 genannten Haftungsgründen, (e) Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen schriftlichen Garantie und (f) Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(11) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Software keine zertifizierte Fachsoftware für rechtsverbindliche Dokumentationspflichten (z. B. Equiden-Pass-Dokumentation, Arzneimittel-Bestandsbuch nach § 11 AMG, GoBD-konforme Buchführung, Lohnbuchhaltung) darstellt. Die alleinige Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Nachweispflichten verbleibt beim Nutzer.

§ 17 Schutzrechtsverletzungen

(1) Der Anbieter haftet nicht dafür, dass die Software in jedem Land oder unter jeder denkbaren Nutzungsform frei von Rechten Dritter ist. Die Haftung für Rechtsmängel ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und die vertraglich vereinbarte bestimmungsgemäße Nutzung beschränkt.

(2) Werden gegen den Nutzer Ansprüche Dritter wegen einer behaupteten Schutzrechtsverletzung durch die vertragsgemäße Nutzung der Software geltend gemacht, hat der Nutzer den Anbieter unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Der Anbieter ist berechtigt, die Rechtsverteidigung auf eigene Kosten zu übernehmen.

(3) Der Anbieter ist im Falle einer berechtigten Schutzrechtsverletzung nach seiner Wahl berechtigt, (a) dem Nutzer die erforderlichen Nutzungsrechte zu verschaffen, (b) die Software so zu ändern, dass die Schutzrechtsverletzung entfällt und die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben, oder (c) den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die für den verbleibenden Zeitraum bereits gezahlte Vergütung anteilig zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche des Nutzers richten sich nach § 16.

§ 18 Freistellung durch den Nutzer

(1) Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich behördlicher Verfahren, Bußgelder und Aufsichtsmaßnahmen) frei, die aufgrund von Inhalten, die der Nutzer in die Software eingestellt hat, oder aufgrund einer Nutzung der Software durch den Nutzer oder durch ihm zurechenbare Personen unter Verletzung dieser AGB, geltenden Rechts oder Rechten Dritter erhoben werden.

(2) Der Nutzer übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

§ 19 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei hierfür verantwortlich ist, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt wurden oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Nutzer als Referenzkunden mit Firmenname und Logo zu nennen, sofern der Nutzer dem nicht in Textform widerspricht.

§ 20 KI-gestützte Funktionen

(1) Die Software kann KI-gestützte Funktionen enthalten, insbesondere für Empfehlungen, Texterkennung, Sprachtranskription, Belegerkennung und Datenanalysen.

(2) Die Ergebnisse KI-gestützter Funktionen stellen unverbindliche, statistische Empfehlungen dar und ersetzen ausdrücklich nicht die fachliche, tiermedizinische, betriebswirtschaftliche, rechtliche oder sonstige Beurteilung durch den Nutzer oder qualifizierte Fachberater (insbesondere Tierärzte, Hufschmiede, Steuerberater, Rechtsanwälte).

(3) Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Eignung, Wirtschaftlichkeit oder rechtliche Zulässigkeit von KI-generierten Ergebnissen. KI-Modelle können fehlerhafte, irreführende oder erfundene („halluzinierte") Ergebnisse liefern.

(4) Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Überprüfung, Plausibilisierung und Anwendung der KI-generierten Ergebnisse in seinem Betrieb. Eine Haftung des Anbieters für Schäden aus der Nutzung KI-gestützter Funktionen ist – soweit gesetzlich zulässig – vollständig ausgeschlossen (vgl. § 16 Abs. 8).

(5) Der Anbieter setzt KI-Modelle von Drittanbietern (z. B. über das Lovable AI-Gateway, OpenAI, Google) ein. Eingaben können zur Verarbeitung an diese Drittanbieter übermittelt werden. Ein Training der KI-Modelle des Anbieters mit personenbezogenen Nutzerdaten findet nicht statt; der Anbieter kann jedoch nicht garantieren, dass eingebundene Drittanbieter Eingaben nicht zu eigenen Zwecken verarbeiten, soweit dies in deren Bedingungen vorgesehen ist. Der Nutzer wird daher keine vertraulichen Informationen Dritter, Geschäftsgeheimnisse oder besonders sensible personenbezogene Daten in KI-Funktionen eingeben.

(6) AI-Act-Transparenz: Der Anbieter informiert den Nutzer transparent darüber, welche KI-Systeme in welchen Funktionen eingesetzt werden. Eine jeweils aktuelle Übersicht der eingesetzten KI-Modelle, ihrer Funktion, ihres Anbieters und ihrer Risikoklasse nach Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) wird in der Software-Dokumentation veröffentlicht und bei Änderungen mit angemessenem Vorlauf aktualisiert. Soweit der Anbieter KI-generierte Inhalte ausweist, erfolgt dies gemäß Art. 50 AI Act. Eine Einstufung der eingesetzten KI-Funktionen als Hochrisiko-System im Sinne von Anhang III AI Act erfolgt nach derzeitiger Bewertung nicht; der Anbieter behält sich vor, diese Bewertung bei Bedarf zu aktualisieren.

§ 21 Datei-Uploads und Speicherplatz

(1) Die Software ermöglicht das Hochladen und Speichern von Dateien (z. B. Equidenpässe, Verträge, Gesundheitsdokumente, Fotos).

(2) Der verfügbare Speicherplatz richtet sich nach dem gewählten Tarif. Der Anbieter informiert den Nutzer rechtzeitig, wenn der verfügbare Speicherplatz nahezu erschöpft ist.

(3) Der Nutzer stellt sicher, dass hochgeladene Dateien frei von Schadsoftware sind und keine Rechte Dritter verletzen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Dateigrößen, Dateitypen, Übertragungsraten und Gesamtnutzungsvolumina aus Sicherheits-, Performance- oder Kapazitätsgründen ohne Vorankündigung zu beschränken.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, ohne Vorankündigung Inhalte zu entfernen oder zu sperren, die offensichtlich rechtswidrig sind, gegen diese AGB verstoßen oder die Sicherheit oder Integrität der Plattform gefährden.

§ 22 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Bei monatlicher Abrechnung kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Bei jährlicher Abrechnung kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Der Anbieter wird den Nutzer in Textform mindestens sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auf die bevorstehende automatische Verlängerung und die Möglichkeit der Kündigung hinweisen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:

  • der Nutzer trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate oder einen nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist,
  • der Nutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt,
  • der begründete Verdacht eines Missbrauchs oder einer Gefährdung der Plattform durch den Nutzer besteht,
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  • der Nutzer falsche Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft gemacht hat.

(5) Die Kündigung bedarf der Textform.

(6) Bei Kündigung durch den Nutzer innerhalb einer bereits bezahlten Abrechnungsperiode erfolgt keine anteilige Rückerstattung, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde oder die Kündigung auf einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund beruht.

§ 23 Folgen der Vertragsbeendigung, Datenexport

(1) Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Nutzers an der Software automatisch.

(2) Der Anbieter gewährt dem Nutzer nach Vertragsbeendigung eine Übergangsfrist von 30 Tagen, in der der Nutzer seine Daten über die in der Software bereitgestellten Exportfunktionen herunterladen kann. Eine darüber hinausgehende Pflicht zur Datenherausgabe oder Migrationsunterstützung besteht nicht; entsprechende Leistungen können gesondert beauftragt und vergütet werden.

(3) Nach Ablauf der Übergangsfrist werden sämtliche Daten des Nutzers unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. nach HGB, AO, GoBD) dem entgegenstehen.

(4) Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert werden müssen, werden gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, gesperrte Daten nach Vertragsende wieder zugänglich zu machen.

(5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Backup-Dateien sofort zu löschen; eine Löschung aus Backups erfolgt im Rahmen der ordnungsgemäßen Backup-Rotation.

§ 24 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Während der Dauer der höheren Gewalt sind die Pflichten der betroffenen Partei suspendiert.

(2) Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Sabotage, Streik (außerhalb des Anbieters), behördliche Anordnungen, Embargos, großflächigen Ausfall öffentlicher Telekommunikationsnetze, der Internet-Infrastruktur oder der Energieversorgung sowie großflächige Cyberangriffe auf öffentliche Infrastruktur, die trotz angemessener Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Ausfälle einzelner vom Anbieter eingesetzter Subunternehmer (insbesondere Hosting-, Cloud-, Datenbank- oder KI-Dienstleister) gelten nicht als höhere Gewalt; ihre Behandlung richtet sich nach § 8 dieser AGB.

(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses informieren.

(4) Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 25 Export- und Sanktionskontrolle

(1) Der Nutzer darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die gegen exportkontrollrechtliche oder sanktionsrechtliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der USA verstößt.

(2) Der Nutzer sichert zu, dass weder er noch von ihm autorisierte Nutzer in einer entsprechenden Sanktionsliste geführt werden.

§ 26 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Nutzer zumutbar ist, insbesondere bei:

  • Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung,
  • Änderungen der Marktbedingungen oder Hosting-Strukturen,
  • Weiterentwicklung der Software, Einführung neuer Funktionen oder Einstellung einzelner Funktionen,
  • Anpassung an neue Drittanbieter-, Subunternehmer- oder KI-Strukturen,
  • Schließung von Regelungslücken.

(2) Der Nutzer wird über Änderungen der AGB mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. über die Software) informiert.

(3) Geänderte AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung erfolgt durch aktive Bestätigung beim nächsten Login nach Inkrafttreten der geänderten AGB. Der Anbieter wird dem Nutzer beim Login die geänderten AGB im Volltext zur Kenntnis vorlegen und die Zustimmung als ausdrückliche, protokollierte Handlung (Setzen eines Bestätigungshakens oder vergleichbarer Bestätigungsschritt) abfragen. Eine Nutzung der Software über den Login hinaus ist erst nach erteilter Zustimmung möglich. Bis zur Zustimmung gelten für das bestehende Vertragsverhältnis die jeweils zuletzt vom Nutzer akzeptierten AGB weiter.

(4) Verweigert der Nutzer die Zustimmung zu geänderten AGB, die der Anbieter aus wichtigem sachlichen Grund einführt (insbesondere regulatorische Vorgaben, Rechtsänderungen, technische Weiterentwicklungen, Wechsel von Subunternehmern oder datenschutzrechtliche Anforderungen), ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen; eine anteilige Rückerstattung der Vergütung erfolgt nur, soweit die Kündigung vor Ablauf einer bereits vollständig bezahlten Abrechnungsperiode wirksam wird und der Nutzer ab Wirksamwerden der Kündigung die Software nicht mehr nutzen kann.

(5) Stimmt der Nutzer den geänderten AGB innerhalb der vom Anbieter in der Änderungsmitteilung gesetzten Erklärungsfrist von mindestens vier Wochen ausdrücklich nicht zu, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der jeweils laufenden Abrechnungsperiode, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der geänderten AGB. Bereits gezahlte Vergütung für die laufende Abrechnungsperiode wird nicht erstattet; § 22 Abs. 6 gilt entsprechend.

§ 27 Abtretung, Vertragsübernahme

(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abzutreten oder zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Ganzen oder einzelne Rechte und Pflichten daraus an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen eines Unternehmensverkaufs (Asset- oder Share-Deal) auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Nutzer wird hierüber in Textform informiert und ist im Falle einer Übertragung an einen nicht verbundenen Dritten zur außerordentlichen Kündigung innerhalb von vier Wochen berechtigt.

§ 28 Schriftform und Textform

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie von Individualvereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang vor diesen AGB. Erforderlich ist hierfür stets eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.

§ 29 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kempten (Allgäu).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Kempten (Allgäu). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Vertragsformular bzw. der Bestellung, der Leistungsbeschreibung, dem AVV und diesen AGB.

Stand: Mai 2026 · paddocks.plus · meinhofkind GmbH